Beratungsförderung für den Mittelstand,
Novellierung mit positiven Änderungen:
Am 7. November 2017 wurde das Energieberatungs- Förderprogramm für Unternehmen
"Förderung von Energieberatungen im Mittelstand" geändert.
Die wichtigsten Änderungen sind unseres Erachtens:
Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BAFA unter www.bafa.de.
Seit dem 29.01.2016 wurde vom Land Rheinland-Pfalz eine neue Möglichkeit geschaffen die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen fördern zu lassen.
Durch das Förderprogramm zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen sollen Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen gefördert werden. Es stellt eine Ergänzung zum bestehenden Eff-Check-Programm dar.
Das Land stellt gewerblichen Unternehmen Zuschüsse für Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beispielsweise für die:
- Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren
Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen insbesondere
des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer
Schädlichkeit
bereit.
Die Förderung setzt eine dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20% oder eine dauerhafte Steigerung der Ressourceneffizienz um mindestens 10% voraus. Das geplantes Mindesteinsparvolumen muss jährlich 40 t CO2 betragen.
Anträge können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.