Aktuelles zum Thema Energie

Förderung für den Mittelstand,

Novellierung mit positiven Änderungen:

 

Am 1. Mai 2023 sind neue, für Unternehmen interessante, EEW-Förderrichtlinien in Kraft getreten.

 

Insbesondere folgende Änderungen führen dazu, dass Elektrifizierungsmaßnahmen einfacher und umfangreicher gefördert werden können:

  1. Einführung eines neuen Moduls (Modul 6), das sich ausschließlich an Kleine Unternehmen richtet. Diese können über Modul 6 für den Austausch von Anlagen, die bisher mit fossilen Energien betrieben wurden, eine Förderung beantragen, ohne dass hierfür das Erstellen eines Einsparkonzeptes erforderlich ist.
  2. Modul 4: Elektrische Energie, die nachweislich aus Erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird nun ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt und darf bei der Ermittlung des  -Förderdeckels mit einem Emissionsfaktor von 0 berücksichtigt werden.

 

Beratungsförderung für Energieberatung im Unternehmen:

  • Der Förderbetrag für die Energieberatung beträgt 6.000 EUR (80 % der förderfähigen Ausgaben). Bei einer umfänglichen Energieberatung für ein KMU-Unternehmen würde dies ein Eigenanteil von 1.500 EUR zzgl. MwSt. ausmachen. Nach den neuen Richtlinien ist eine Erhöhung der Förderung auf bis zu 90 % durch Kommunen oder das Land möglich.
  • Der Beratungszeitraum kann maximal 12 Monate betragen.

 

Beratungsförderung für Transformationskonzepte und Umsetzungshilfen im Unternehmen.

  • Förderquoten:

    Unternehmen ohne KMU-Status: 40%

    Mittlere Unternehmen (MU): 50%

    Kleine Unternehmen (KU): 60%

  • Die maximale Förderung ist auf 50.000 Euro je Konzept begrenzt. Für  Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.

  • Der Beratungszeitraum kann maximal 12 Monate betragen.

 

Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BAFA unter www.bafa.de

Oder rufen Sie uns einfach an unter 06542 963 936

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: 

Ein weiteres für Unterneghmen interessantes Förderprogramm ist das Programm-Nr. 295 Energieeffizienz in der Wirtschaft, 

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert wird.

Gefördert werden nach:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
    • Elekrtische Motoren und Antriebe
    • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendungen
    • Ventilatoren für industrielle und gewerbliche Anwendungen
    • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerungen
    • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung (WRG)
    • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter
  • 30 % der Investitionskosten (KMU’s +10 %)

 

  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
    • Solarkollektoranlagen
    • Biomasseanlagen
    • Wärmepumpen sofern sie erneuerbare Energiequellen nutzen
    • ggf. KWK-Anlagen
  • 45 % der Investitionskosten (KMU’s +10 %)

 

  • Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • 30 % der Investitionskosten (KMU’s +10 %)

 

  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen
    • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
    • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
    • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
    • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • 30 % der Investitionskosten (KMU’s +10 %)

gedeckelt auf 500 € pro eingesparter Tonne CO2 (KMU’s 900 €/t)

  • 10 % Bonus bei Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung

Hier finden Sie uns:

IBK Ingenieurbüro Koch

Energie und Versorgungstechnik (VDI)
Friedhofstraße 6

56862 Pünderich an der Mosel

T. 06542 963 936

info@IBK-Energieeffizienz.de

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